AGB
§1 Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil eines jeden zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten aussschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit den Kunden.
§2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend.
(3) Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich nieder zu legen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Mündliche Vereinbarungen sind für uns auch dann verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen und ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen.
§3 Lieferzeit
(1) Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und gelten unter dem Vorbehalt der jeweiligen Liefermöglichkeit. Teillieferungen sind uns erlaubt.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus.
(3) Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruht oder wir eine Liefergarantie übernommen haben.
(4) Unvorherzusehende Ereignisse, die außerhalb unseres Einwirkungsbereiches liegen, - gleichviel, ob in unserem Werk oder bei unseren Vorlieferanten eingetreten – wie Krieg, Unruhen, Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, Ausfuhrverboten oder sonstige Verfügungen von hoher Hand, Ereignisse höherer Gewalt sowie Streiks, Ausstände und Aussperrungen, Mangel an Rohstoffen, Halbmaterialien und Arbeitskräften berechtigen uns nach unserer Wahl, entweder Zeit oder Umfang der Lieferung angemessen zu ändern, oder jederzeit ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz oder Nachlieferung sind ausgeschlossen.
§4 Versand/Verpackung
(1) Der Versand der Ware und der von uns zur Verfügung gestellten Gebinde erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreier Abfertigung. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer an den Käufer über, sofern die Anlieferung nicht durch unsere eigenen Transportmittel vorgenommen wird. Die Übernahme durch den Frachtführer gilt als Beweis für eine einwandfreie Beschaffenheit der Umhüllung.
(2) Bei Anlieferung in Kesselwagen, Straßentankwagen oder Containern verpflichtet sich der Käufer zu unverzüglicher Entleerung. Übermäßige Stand- und Wartezeiten berechtigen uns, Wartegeld zu erheben.
(3) Miet- und Leihgebinde werden 3 Monate mietfrei beigestellt. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Berechnung eines Mietzinses. Miet- und Leihgebinde dürfen nicht mit fremden Produkten befüllt oder verunreinigt werden. Die Rücklieferung hat frei unserem Werk Neukirchen/Pleiße zu erfolgen.
(4) Einweggebinde dürfen nur nach Unkenntlichmachung unseres Firmenzeichens und unserer Warenbezeichnung im Geschäftsverkehr wieder verwendet werden und zwar in gereinigtem Zustand ohne Beaufschlagung mit Fremdstoffen. Ansonsten sind solche Gebinde vorschriftsmäßig zu entsorgen oder zu diesem Zwecke bei uns auf Kosten des Käufers abzuliefern.
(5) Grundsätzlich sind Miet- und Leih-, wie auch Einweggebinde ausschließlich zur Aufbewahrung und zum Transport unserer Produkte vorgesehen. Für Schäden, die durch hiervon abweichende Verwendungen entstehen, wie etwa Kontaminationen neuer Inhalte, der Umwelt etc., ist unsere Haftung ausgeschlossen.
§5 Kündigung
Bei einem Vertrag über die fortlaufende Lieferung auf unbestimmte Zeit kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden, soweit dieses Vertragsverhältnis keine besonders vereinbarte Kündigungsfrist enthält.
§6 Preise/Zahlung
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk.
(2) Unsere Rechnungen sind mit Rechnungsdatum spätestens mit Zugang der Rechnung gemäß der angegebenen Zahlungsfrist zu Zahlung fällig. Entsprechend der Regelung des §286 Abs.3 Satz 1 BGB kommt der Käufer, der nicht Verbraucher im Sinnes des §13 BGB ist, nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung in Schuldnerverzug.
(3 )Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern, sofern der Käufer nicht Verbraucher ist. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
(4) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten oder bei Verträgen, welche wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand haben, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen auf Grund von Tarifverträgen, Materialpreissteigerungen, Einführung oder Erhöhung von Steuern, Zöllen oder sonstigen Abgaben zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Käufer ein Kündigungsrecht.
(5) Bei Lieferungen von Kleinmengen wird ein entsprechender Aufschlag erhoben.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis beruht.
§7 Qualität, Muster- und Qualitätsangaben
Alle Muster sind stets unverbindliche Ansichtsmuster. Analyseangaben, Farbenbezeichnungen usw. sind nur als ungefähr anzusehen. Auch bei Zusicherung bestimmter Eigenschaften sind Abweichungen im handelsüblichen Rahmen zulässig. Bei Meinungsverschiedenheiten gilt die Analyse eines vereidigten Handelschemikers oder sonstigen zur Entscheidung berufenen vereidigten Sachverständigen, wobei die Kosten zu Lasten der unterliegenden Partei gehen.
§8 Gewährleistung
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte, verdeckte Mängel ab Entdeckung. Im Übrigen gilt §377 HGB. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(2) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware, wenn der Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für andere Käufer (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, im Falle von Arglist oder Garantieübernahme sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§478, 479 BGB.
(4) Gegenstand von Gewährleistungsansprüchen kann nur die Qualität der gelieferten Ware sein. Für Verluste oder Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit der Handhabung, Verwendung oder Anwendung entstehen, haften wir nicht, sofern diese Ihre Ursache nicht in vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Auskünften zur Handhabung, technischer Beratung oder sonstigen Angaben haben.
(5) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(6) Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
§9 Haftungsbeschränkung
(1) Unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist beschränkt, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Übernahme von Garantien für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder eines Beschaffungsrisikos, das arglistige Verschweigen eines Mangels oder auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Unsere Haftung ist dann auf den Schaden begrenzt, mit dem vertragstypisch gerechnet werden muss. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt diese Haftungsbeschränkung nicht.
(2) Das gilt auch für entsprechende Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von Ihnen durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
§10 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurück zu nehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Verpfändungen und Übertragungen der Vorbehaltssache durch den Besitzer an Dritte sind unwirksam.
(4) Verarbeitung oder Umbildung durch den Kunden werden von uns vorgenommen. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz, sofern der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.